Unsere ambulanten Pflegeleistungen in Niebüll und der Region Südtondern
Gemeinsam rocken wir das!
Uns ist es wichtig, dass Sie möglichst selbständig und selbstbestimmt Ihren Alltag gestalten können und Ihre Privat- sowie Intimsphäre gewahrt wird.
Unser ambulanter Pflegedienst kommt daher bei Bedarf mehrmals in der Woche oder auch mehrmals täglich zu Ihnen nach Hause. Wir unterstützen Sie sowie Ihre Angehörigen bei alltäglichen Aufgaben. Mittels einer Anrufweiterschaltung sind wir 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar.
Wir wissen, dass Pflege eine Sache des Vertrauens ist. Wir arbeiten daher mit einem Bereichs- / Bezugspflegesystem, sodass Ihre Versorgung von einer fest zugeordneten Pflegekraft organisiert und begleitet wird.
Wir verstehen die Pflege als personenzentrierte Pflege. Sie berücksichtigt die Balance zwischen Distanz und Nähe, Aktivität und Passivität, eingebettet in den Schutz der Vertrautheit und Professionalität. Diese Wertschätzung wird bei uns gelebt und ist nicht nur ein Wort hier auf unserer Webseite.
Lesen Sie weiter und erfahren Sie
- welche Leistungen Sie bei uns bekommen können,
- was die Pflegeversicherung für Sie bezahlt und
- was Ihre Krankenversicherung übernimmt.
Welche Leistungen können in Anspruch genommen werden?
Wir bieten Ihnen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung in Ihrem Zuhause und stehen Ihnen darüber hinaus auch beratend zur Seite.
Körperbezogene Pflege- und pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Sich waschen, etwas essen, trinken und zur Toilette gehen. Was so selbstverständlich klingt, können viele Menschen vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine bewältigen. Unser Pflegedienst übernimmt im Rahmen der körperbezogenen Pflege- und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen stellvertretend die Handgriffe, die Sie nicht mehr alleine schaffen. Zusätzlich unterstützen und fördern wir Sie bei dem, was Sie selbst ganz gut hinbekommen.
Bei der Grundpflege steht also unsere Hilfestellung bei Ihrer Bewältigung des Alltags im Vordergrund.
Behandlungspflege
Während bei den Pflege- und Betreuungsmaßnahmen die Bewältigung des Alltags im Vordergrund steht, ist die Behandlungspflege medizinisch ausgerichtet. Die Leistungen werden Ihnen für einen bestimmten Zeitraum von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet.
Dies kann immer dann geschehen, wenn
- für Ihre Therapie die medizinische Versorgung gewährleistet sein muss, z.B. durch das Anlegen und Wechseln von Infusionen, Verabreichung von Injektionen, etc.
- sich durch die Versorgung zu Hause Ihr Aufenthalt in einem Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt.
- Sie nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen werden und z.B. Ihre Wunde Zuhause fachgerecht versorgt werden soll.
Hilfen bei der Haushaltsführung
Zuhause gibt es immer etwas zu tun: Regelmäßig muss eingekauft, das Geschirr gespült, der Müll rausgebracht oder die Wohnung gereinigt werden. Sollten Ihnen oder Ihren Angehörigen diese alltäglichen Aufgaben über den Kopf wachsen, unterstützen wir Sie hier gerne.
Beratung
Wenn Angehörige die Pflege selbst übernehmen, übernehmen sie viel Verantwortung. Damit Sie Ihre Angehörigen gut und fachgerecht versorgen können, werden Sie von uns darin beraten und ggf. auch angeleitet.
Welche Leistungen zahlt die Pflegeversicherung?
Die Leistungen der 5 Pflegegrade
Die individuellen Leistungen der Pflegekassen richten sich nach Ihrem Pflegegrad, der vorher von dem Medizinischen Dienst anhand eines Pflegegutachtens bestimmt wurde.
Folgende Leistungen können von der Pflegekasse übernommen werden.
Sie erhalten von uns detaillierte Informationen über für Sie mögliche Leistungen der Pflegeversicherung und wir besprechen mit Ihnen evtl. Zahlungen von Eigenanteilen.
Welche Leistungen zahlt die Krankenversicherung?
Ärztlich verordnete Maßnahmen
Auf Rezept können Sie für einen befristeten Zeitraum das Vierer-Paket aus
erhalten.
Die Kosten dieser Leistungen übernimmt dabei die Krankenkasse. Die Kosten, die Sie selbst tragen müssen, sind im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Doch keine Sorge, diese Zuzahlungen sind an Höchstgrenzen gebunden.
Sollten Sie einen Bedarf an Behandlungspflege haben, der über 4 Wochen hinausgeht, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hinzugezogen, um eine eventuelle Pflegebedürftigkeit festzustellen und um einen Pflegegrad zuzuteilen. In diesem Fall entfällt Ihre Selbstbeteiligung ebenfalls.
Welche Leistungen können Sie noch in Anspruch nehmen?
Unsere Service-Leistungen – Genau nach Ihren Wünschen
Gerne kümmern wir uns für Sie um